Rechtsprechung
KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2066 BGB, §§ 2066 ff BGB, § 2091 BGB, § 2269 BGB
Berliner Testament: Auslegung der Anordnung einer Voll- und Schlusserbfolge; Einsetzung mehrerer Erben ohne Bestimmung der Erbteile - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.10.2010 - 84 O 72/10
- LG Berlin, 06.10.2011 - 84 O 72/10
- KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10
- BGH, 09.01.2013 - IV ZR 61/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88
Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung
Auszug aus KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10
§ 2091 BGB ist jedoch erst dann maßgeblich, wenn andere Auslegungswege nicht zu einem klaren Ergebnis führen (BGH, NJW-RR 1990, 391).Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments als einer Verfügung von Todes wegen ist nicht sein Wortlaut, sondern der wahre Wille des Erblassers maßgeblich (BGH, MDR 1960, 484; BGH, BGH, NJW-RR 1990, 391).
Da die Erblasser das Vermögen gegenständlich verteilen wollten und zudem bestimmt haben, dass die Grundstücke und Häuser in der Familie bleiben sollen, also ausschließen wollten, dass eines der Kinder zum Verkauf eines Grundstückes gezwungen sein könnte, um seinen Bruder/Schwester auszahlen zu können, ist davon auszugehen, dass sie verschieden hohe Erbquoten in Kauf genommen haben (so auch BGH, NJW-RR 1990, 391).
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
Auszug aus KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10
Die vorliegende Entscheidung beruht gegenüber den Urteilen des 19. Zivilsenates vom 4. März 2010 nicht auf unterschiedlichen Rechtssätzen, sondern auf einer abweichenden tatrichterlichen Würdigung des "Erbvertrages" vom 14. September 1978 (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1676). - BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08
Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den …
Auszug aus KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10
Vielmehr ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Zulassung des neuen Vorbringens nur dann geboten, wenn die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien auch beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich das Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH, NJW 2010, 1357 m.w.N.). - BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80
Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …
Auszug aus KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 82, 274) bietet § 2287 BGB dann, wenn der Erblasser sein Vermögen schon zu Lebzeiten teilt und damit nicht nur die Erbfolge, sondern auch die Auseinandersetzung unter den Miterben teilweise vorwegnimmt, keine ausreichende Grundlage, dem Beklagten die Grundstücke gegen seinen Willen wieder zu entziehen. - OLG Karlsruhe, 13.07.2010 - 19 U 109/09
Grundsätze zur Auslegung einer Baubeschreibung nebst Leistungsverzeichnis; …
Auszug aus KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10
Das Kammergericht hat in den einstweiligen Verfügungsverfahren 19 U 109/09 und 19 U 108/09 ausgeführt, dass dem Kläger gegen die Beklagte ein Bereicherungsanspruch gemäß § 2287 BGB zustehe und dieser Bereicherungsanspruch darin bestehe, dass die Beklagte ihm ½ der streitigen Grundstücke aufzulassen und die entsprechende Eintragung in die Grundbücher zu bewilligen habe.